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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10   

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LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10 (https://dejure.org/2011,11362)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10 (https://dejure.org/2011,11362)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2011 - 4 SaGa 2600/10 (https://dejure.org/2011,11362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Geltendmachung eines Beschäftigungsanspruchs durch einstweilige Verfügung ist bzgl. des Verfügungsgrundes die Glaubhaftmachung eines gesteigerten Beschäftigungsinteresses nötig; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Beschäftigungsanspruches im Wege der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 940; BGB § 611 Abs. 1
    Unbegründeter Eilantrag einer Altenpflegerin auf vertragsgerechte Beschäftigung bei unsubstantiierten Darlegungen zum gesteigerten Beschäftigungsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1247
  • NZA-RR 2011, 551
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10

    Einstweilige Verfügung - Rechtmäßigkeit einer Umsetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10
    Soweit ein Arbeitnehmer seinen Beschäftigungsanspruch im Eilrechtsschutz nach einer umstrittenen Versetzungsanordnung geltend macht, so wird auch von denjenigen, die bei der Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs im bestehenden Arbeitsverhältnis den erforderlichen Verfügungsgrund regelmäßig bejahen, der durch Zeitablauf sukzessive Verlust des Beschäftigungsanspruch als nicht ausreichend erachtet (vgl. LAG Hessen 08. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 -, nv. zitiert nach juris mwN).

    Der Verlust des Beschäftigungsanspruchs im Allgemeinen steht aber nicht zur Debatte (LAG Hessen 08. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 -, nv. zitiert nach juris mwN).

    Dem Arbeitnehmer kann es je nach Umständen auch zumutbar sein, sich anderweitig zu wehren, indem er ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) geltend macht, wenn die Beschäftigung nicht vertragsgemäß sein sollte (LAG Hessen 08. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 -, nv. zitiert nach juris; LAG München 01.12.2004 - 5 Sa 913/04 - LAGE Nr. 2 zu § 106 GewO 2003; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 2. Aufl., S. 224).

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10
    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 , mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - ; LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - GMP/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung während der Kündigungsfrist, kein

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10
    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 , mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    Hierzu hat bereits die 3. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg (12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11-) ausgeführt:.

  • LAG Berlin, 04.01.2005 - 17 Sa 2664/04
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10
    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 , mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

  • LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04

    Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10
    Dem Arbeitnehmer kann es je nach Umständen auch zumutbar sein, sich anderweitig zu wehren, indem er ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) geltend macht, wenn die Beschäftigung nicht vertragsgemäß sein sollte (LAG Hessen 08. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 -, nv. zitiert nach juris; LAG München 01.12.2004 - 5 Sa 913/04 - LAGE Nr. 2 zu § 106 GewO 2003; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 2. Aufl., S. 224).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10
    Soweit die Verfügungsklägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9 = EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9 ) auf Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verweist, folgt hieraus zwar ein Beschäftigungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis; der Verweis auf die Grundrechtsrelevanz des Beschäftigungsanspruchs allein begründet aber noch nicht, warum die Verfügungsklägerin gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist.
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Prozessbeschäftigung; unsubstantiierte Darlegungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10
    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 , mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
  • LAG Köln, 21.07.2010 - 3 SaGa 8/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Weiterbeschäftigung bei fehlender Antragstellung im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10
    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 , mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
  • ArbG Iserlohn, 14.01.2021 - 5 Ga 2/21
    In beiden Fällen sind an den Verfügungsgrund dann besonders strenge Anforderungen zu stellen, wenn die begehrte Eilentscheidung Ansprüche nicht nur sichern, sondern (teilweise) befriedigen soll, wenn also durch die einstweilige Verfügung die Hauptsache ganz oder zumindest teilweise vorweggenommen wird und insoweit endgültige Verhältnisse geschaffen werden (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2015, 18 SaGa 1/15; LAG Hamburg, Urteil vom 24.07.2013, 5 SaGa 1/13; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2011, 4 SaGa 2600/10).

    Angesichts dessen ist der Erlass einer Leistungsverfügung entgegen der Auffassung des Klägers, aber nach vorherrschender Ansicht in der Rechtsprechung, der sich die erkennende Kammer anschließt, grundsätzlich nur bei Vorliegen eines besonderen Beschäftigungsinteresses des Arbeitnehmers gerechtfertigt (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2015, 4 SaGa 2/15; LAG Hamburg, Urteil vom 24.07.2013, 5 SaGa 1/13; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2011, 4 SaGa 2600/10).

    Zur Begründung dieses besonderen Beschäftigungsinteresses für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss der Arbeitnehmer darlegen und glaubhaft machen, dass er zur Erhaltung seiner beruflichen Qualifikation oder zur Verwirklichung seines Persönlichkeitsrechts oder zur Vermeidung von unverhältnismäßigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2011, 4 SaGa 2600/10).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen und glaubhaft machen, aufgrund dessen er - etwa zur Erhaltung oder Sicherung seiner beruflichen Qualifikation - gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist ( LAG Rheinland-Pfalz 24. Juni 2015 - 4 SaGa 2/15 - Rn. 29 und 30, juris; LAG Hamm 13. Februar 2015 - 18 SaGa 1/15 - Rn. 33 und 34, NZA-RR 2015, 460; LAG Berlin-Brandenburg 16. März 2011 - 4 SaGa 2600/11 - Rn. 30 ff., NZA-RR 2011, 551; LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - Rn. 13, juris ).
  • ArbG Aachen, 26.03.2020 - 3 Ga 11/20

    Beschäftigungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung

    Dem Arbeitnehmer kann es je nach Umständen auch zumutbar sein, sich anderweitig zu wehren, indem er ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) geltend macht, wenn die Beschäftigung nicht vertragsgemäß sein sollte" (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11, NZA-RR 2011, 551).
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